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Daniel Hentschel – Der Personalberater
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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Career Placement · Executive Placement · Inverses Headhunting · Coaching

Inhalt

  1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen
  2. Abgrenzung zum Fernunterricht
  3. Leistungsumfang und Prozessablauf
  4. Honorar und Zahlungsbedingungen
  5. Absage von Terminen und Stornogebühren
  6. Widerrufsrecht für Verbraucher
  7. Mitwirkungspflicht und Eigenverantwortung
  8. Vertraulichkeit und Datenschutz
  9. Haftungsbeschränkung
  10. Schlussbestimmungen

Daniel Hentschel – Der Personalberater
Bautzner Landstraße 92a · 01324 Dresden
E-Mail: [email protected]  |  Tel.: +49 351 30907044

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Coaching, Inverses Headhunting, Career Placement sowie Executive Placement zwischen dem Klienten und Daniel Hentschel. Stand: Oktober 2026.

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden (nachfolgend „Klient") und Daniel Hentschel (nachfolgend „Berater") über folgende Leistungen:

  • Karrierecoaching und Executive Coaching
  • Career Placement (Platzierung von Fach- und Spezialkräften)
  • Executive Placement (Platzierung von Führungskräften / Inverses Headhunting)
  • Persönlichkeitsprofiling (z.B. LINC Personality Profiler)
  • Bewerbungsoptimierung und Karriereberatung

Der Berater erbringt Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Ein konkreter Erfolg, etwa eine garantierte Einstellung, wird nicht geschuldet, wohl aber eine professionelle, individuelle Prozessbegleitung.

1.2 Begriffsbestimmungen

Career Placement bezeichnet die diskrete Platzierung von Fach- und Spezialkräften im verdeckten Stellenmarkt. Die Vergütung für die Vermittlung trägt ausschließlich das aufnehmende Unternehmen. Der Klient trägt lediglich die in Ziff. 4.2 geregelte Setup-Gebühr.

Executive Placement bezeichnet die Platzierung von Führungskräften im Wege des Inversen Headhuntings, verbunden mit einer individuellen Strategieberatung. Das Honorar trägt der Klient selbst gemäß Ziff. 4.3.

2. Abgrenzung zum Fernunterricht WICHTIGER HINWEIS

Die Leistungen des Beraters stellen eine individuelle, interaktive Prozessberatung dar. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Fernlehrgang mit automatisierter Lernerfolgskontrolle im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).

Sofern digitale Medien (Video-Calls, Online-Plattformen, E-Mail) genutzt werden, dienen diese ausschließlich dem synchronen persönlichen Austausch und der individuellen Begleitung. Automatisierte Lernmodule oder Lernerfolgstests sind nicht Bestandteil der Leistungen.

3. Leistungsumfang und Prozessablauf

3.1 Career Placement: Prozessablauf

Das Career Placement gliedert sich typischerweise in folgende Phasen:

  1. Briefing: Der Klient informiert den Berater umfassend über seine Expertise und Qualifikationen, sein aktuelles Einkommen einschließlich Benefits, seine gegenwärtigen und angestrebten Aufgaben und Rollen, seine Wünsche an den künftigen Arbeitgeber sowie mögliche Wunscharbeitgeber. Zudem stellt der Klient dem Berater die erforderlichen Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Zeugnisse) zur Verfügung.
  2. Research: Der Berater identifiziert über Datenbanken, sein persönliches Netzwerk und gezielte Akquise die zuständigen Ansprechpartner in den Zielunternehmen.
  3. Erstansprache: Der Berater kontaktiert den jeweiligen Ansprechpartner telefonisch oder per E-Mail.
  4. Anonymisiertes Profil: Bei grundsätzlichem Interesse erhält das Unternehmen ein anonymisiertes Kurzprofil des Klienten.
  5. Vermittlungsvertrag: Bei konkretem Interesse schließt der Berater mit dem Unternehmen einen Vermittlungsvertrag, der Konditionen, Datenschutz und eine Vertraulichkeitsklausel regelt.
  6. Information des Klienten: Der Berater informiert den Klienten über das Interesse des Unternehmens, etwa per SMS oder E-Mail. Der Klient entscheidet frei, ob er den Kontakt wünscht.
  7. Freigabe und Unterlagen: Erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Klienten und Eingang des vom Unternehmen unterzeichneten Vermittlungsvertrags übermittelt der Berater die vollständigen Bewerbungsunterlagen.
  8. Bewerbungsprozess: Anschließend beginnt das übliche Auswahlverfahren des Unternehmens. Der Berater moderiert den Prozess im Hintergrund und steht beiden Seiten als Ansprechpartner zur Verfügung.

3.2 Executive Placement: Leistungsphasen

Das Executive Placement verbindet eine individuelle Strategieberatung mit der aktiven Direktansprache und umfasst folgende Phasen:

I. Reflexion, Standortbestimmung und Potenzialanalyse

  • Erfassung der Ausgangssituation
  • Reflexion bisheriger Arbeitgeber und Aufgaben
  • Potenzial- und Stärkenanalyse mit dem LINC Personality Profiler
  • Berufliche Zielbestimmung
  • Sichtung der Bewerbungsunterlagen
  • Individuelles Karrierecoaching

II. Konzeption und Strategieerstellung

  • Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen, einschließlich englischsprachiger Fassungen
  • Erstellung eines Kompetenzprofils
  • Schärfung der öffentlichen Wahrnehmung und des Personal Brandings
  • Definition der künftigen Aufgaben und Positionsbezeichnungen
  • Erstellung einer Zielliste künftiger Arbeitgeber

III. Umsetzung und Direktansprache

  • Aktive Suche im sichtbaren und verdeckten Arbeitsmarkt sowie im Berater- und Kontaktnetzwerk
  • Identifikation und direkte Ansprache der Entscheider gemäß Zielliste
  • Organisation von Interviewterminen
  • Vorbereitung auf die jeweiligen Interviews

IV. Feinjustierung und Onboarding

  • Moderation des Bewerbungsprozesses
  • Kommunikationsberatung
  • Unterstützung bei der Vertragsverhandlung
  • Mentoring während der ersten 90 Tage in der neuen Position

Die Strategieberatung findet in der Regel per Microsoft Teams statt.

3.3 Diskretion, Zielunternehmen und Sperrliste

Die Auswahl der anzusprechenden Unternehmen erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit dem Klienten. Der Klient kann eine Sperrliste (Blacklist) benennen, etwa seinen aktuellen Arbeitgeber, mit diesem verbundene Gesellschaften oder Unternehmen, die aus sonstigen Gründen nicht in Frage kommen. Diese Unternehmen werden nicht kontaktiert.

In der Erstansprache per Telefon oder E-Mail wird das Profil des Klienten ausschließlich anonymisiert vorgestellt. Seine Identität wird erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Klienten offengelegt.

3.4 Laufzeit

Beim Career Placement beträgt die Laufzeit des Mandats sechs Monate ab Zahlungseingang der Setup-Gebühr. Sagt ein Unternehmen ab, wird der Kontakt zu diesem Unternehmen nicht weiterverfolgt. Aus diesem Kontakt bestehen keine weiteren Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Beim Executive Placement beträgt die Laufzeit sechs Monate ab Zahlungseingang der Anzahlung. Sie kann bei Bedarf durch Vereinbarung in Textform verlängert werden.

3.5 Keine Erfolgsgarantie

Der Berater setzt seine Expertise, sein Netzwerk und seine Marktkenntnis mit größter Sorgfalt für den Klienten ein. Eine Garantie für eine erfolgreiche Platzierung, für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags oder für bestimmte Vertragskonditionen (z.B. Gehalt, Position, Arbeitsort) übernimmt der Berater jedoch weder beim Career Placement noch beim Executive Placement. Die Entscheidung über eine Einstellung trifft allein das jeweilige Unternehmen. Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere die Setup-Gebühr (Ziff. 4.2) und die Anzahlung (Ziff. 4.3), werden auch dann nicht erstattet, wenn innerhalb der Laufzeit keine Platzierung zustande kommt.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung im Beratungsvertrag.

4.1 Allgemeine Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen geltend gemacht.

4.2 Career Placement: Setup-Gebühr

Für die Einrichtung des Mandats erhebt der Berater eine einmalige Setup-Gebühr von 249 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Setup-Gebühr ist vorab fällig. Das Mandat beginnt mit Zahlungseingang. Sie umfasst:

  • das strukturierte Briefinggespräch
  • eine wissenschaftlich fundierte Persönlichkeitsanalyse (z.B. LINC Personality Profiler) inklusive Auswertung
  • die Erstellung des anonymisierten Kandidatenprofils
  • die Definition der Zielunternehmen und der Sperrliste

Die Setup-Gebühr vergütet ausschließlich diese eigenständigen Analyse- und Beratungsleistungen. Sie ist weder eine Vermittlungsvergütung noch ein Vorschuss darauf. Die Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung trägt ausschließlich das aufnehmende Unternehmen. Darüber hinaus entstehen dem Klienten keine Kosten, auch nicht im Erfolgsfall.

Wünscht der Klient den Beginn der Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist, verlangt er dies bei der Buchung ausdrücklich (siehe Ziff. 6.1).

4.3 Executive Placement

Beim Executive Placement trägt der Klient das Honorar selbst. Es richtet sich nach dem individuellen Angebot und setzt sich in der Regel zusammen aus:

  • einer Anzahlung bei Projektbeginn
  • einem Erfolgshonorar bei erfolgreicher Platzierung

4.4 Zahlungsmethoden

Zahlungen per Banküberweisung oder über den Zahlungsdienstleister Stripe. Bei Online-Buchungen gilt der Zahlungseingang als Vertragsannahme.

5. Absage von Terminen und Stornogebühren

Um die Planbarkeit und die hohe Qualität der individuellen Betreuung zu gewährleisten, gelten für vereinbarte Beratungs- und Coachingtermine folgende Regelungen:

Absagezeitpunkt Stornogebühr
Bis zu 48 Stunden vorher Kostenfrei
48 bis 24 Stunden vorher 50 % des Sitzungshonorars
Weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen 100 % des Sitzungshonorars

5.1 Projektstorno (nur Executive Placement)

Bricht der Klient ein Executive-Placement-Projekt nach Beginn der aktiven Marktansprache ab, wird eine Pauschale für den bereits geleisteten Research- und Erstellungsaufwand fällig, mindestens jedoch 30 % des vereinbarten Gesamthonorars. Dem Klienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

5.2 Beendigung beim Career Placement

Beim Career Placement fällt keine Projektstornogebühr an. Der Klient kann das Mandat jederzeit in Textform beenden. Die Setup-Gebühr ist mit vollständiger Erbringung der Setup-Leistungen verdient. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach Ziff. 6 bleibt unberührt.

6. Widerrufsrecht für Verbraucher

Klienten, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts wenden Sie sich bitte an:

Daniel Hentschel, Bautzner Landstraße 92a, 01324 Dresden
E-Mail: [email protected]

6.1 Vorzeitiger Leistungsbeginn

Verlangt der Klient ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, verfällt das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung. Bei Teilerbringung ist Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu zahlen.

7. Mitwirkungspflicht und Eigenverantwortung

Coaching und Inverses Headhunting basieren auf enger Kooperation. Der Klient verpflichtet sich insbesondere:

  • Richtige und vollständige Angaben zu Qualifikationen, Berufserfahrung und Karrierezielen zu machen
  • Erarbeitete Impulse aktiv umzusetzen und erforderliche Unterlagen zeitnah bereitzustellen
  • Informationen über angesprochene Zielunternehmen und Kontakte vertraulich zu behandeln

Der Berater übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Klienten gelieferten Unterlagen gegenüber Dritten.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Berater verpflichtet sich zur strikten Verschwiegenheit über alle persönlichen und geschäftlichen Details des Klienten — auch nach Beendigung des Beratungsverhältnisses.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO zur Vertragserfüllung verarbeitet. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zum Einsatz von KI-Tools sowie zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Im Rahmen von Career- und Executive-Placement-Mandaten werden Profildaten gegenüber Unternehmen zunächst ausschließlich anonymisiert verwendet. Personenbezogene Unterlagen gibt der Berater nur nach ausdrücklicher Freigabe des Klienten und nach Abschluss eines Vermittlungsvertrags mit Vertraulichkeitsklausel an potenzielle Arbeitgeber weiter.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Beraters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Insbesondere übernimmt der Berater keine Haftung für:

  • Die Entscheidung eines potenziellen Arbeitgebers über Einstellung oder Ablehnung
  • Inhaltliche Fehler in vom Klienten gelieferten Unterlagen
  • Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Klienten
  • Marktentwicklungen, die die Vermittlung erschweren

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistiger Täuschung.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Dresden. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

10.2 Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10.4 Textform

Änderungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.

Fragen zu diesen AGB? Gerne stehe ich Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung.

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Stand: Oktober 2026 · Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

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